Bekomme ich ab meiner Anmeldung sämtliche Schriftstücke elektronisch?
beantwortet am 29.08.2019
Nein. Mit der Anmeldung zum elektronischen Zustelldienst schaffen Sie für sich die bequeme Option, Schriftstücke grundsätzlich auch auf elektronischem Wege erhalten zu können.
Eine solche elektronische Zustellung von Schriftstücken erfolgt im konkreten Einzelfall jedoch nur, wenn auch die das Schriftstück versendende Behörde oder Privatversender die elektronische Zustellung unterstützt bzw. diese im konkreten Verwaltungsverfahren oder Verfahren angewendet wird.
Die elektronische Zustellung ist also ein zusätzliches Service, das neben der herkömmlichen Papierzustellung besteht, diese jedoch nicht verdrängt oder zur Gänze ersetzen kann. Auf der einen Seite ist es eine Entscheidung der Empfängerin bzw. des Empfängers, sich für die elektronische Zustellung anzumelden und somit grundsätzlich die „Empfangsbereitschaft“ zu dokumentieren, was Voraussetzung dafür ist, dass überhaupt an den Empfänger bzw. die Empfängerin eine elektronische Zustellung mit Zustellnachweis erfolgen darf. Auf der anderen Seite ist es allein die Entscheidung der Behörde oder des Privatversenders, welche Form der Zustellung Sie im Einzelfall als die passendste wählt (so muss etwa eine Behörde für eine „Papierzustellung“ laut den Bestimmungen des Zustellgesetzes nicht die Post in Anspruch nehmen, sondern kann diese auch selbst vornehmen oder eine andere Behörde oder auch jene Gemeinde, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich die Abgabestelle liegt, mit der Zustellung betrauen).
Weitere Informationen zum Thema:
Elektronischer Zustelldienst
Weitere Informationen zum Thema:
Elektronischer Zustelldienst
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Welche Kosten fallen für den Empfänger/die Empfängerin an?
beantwortet am 29.08.2019
Für den Empfänger/die Empfängerin fallen für den Empfang von Dokumenten keine Kosten an.
Weitere Informationen zum Thema:
Empfangen von elektronischen Dokumenten
Weitere Informationen zum Thema:
Empfangen von elektronischen Dokumenten
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Wie funktioniert der Versand?
beantwortet am 29.08.2019
Der Versand erfolgt in 5 Schritten:
1 - Erstellung eines PDF-Dokuments
2 - Dokument elektronisch signieren
3 – Namen und E-Mail-Adresse des Empfängers in der Versende-Maske eingeben
4 – Hochladen des Dokuments
5 – Abschicken und fertig
Weitere Informationen zum Thema:
Versenden von elektronischen Sendungen
Weitere Informationen zum Thema:
Versenden von elektronischen Sendungen
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Wie werde ich vom Vorliegen eines Zustellstückes verständigt?
beantwortet am 29.08.2019
Laut Zustellgesetz müssen Sie zweimal per E-Mail verständigt werden. Wird die Sendung innerhalb weiterer 24 Stunden nicht abgeholt, erhalten Sie eine postalische "gelbe Verständigungskarte" mit dem Hinweis, dass bei Ihrem Zustellservice ein Schriftstück für Sie bereit liegt. Die Papierkarte per Post entfällt, wenn keine Postadresse bei der Registrierung bekanntgegeben wurde oder kein Zustellnachweis seitens des Absenders angefordert wurde.
Im Sinne der Servicequalität erhalten Sie aber auch für private Zustellstücke nach zweimaliger E-Mail-Verständigung postalisch eine Verständigungskarte. Inhaltsverzeichnis
Weitere Informationen zum Thema:
Elektronischer Zustelldienst
Weitere Informationen zum Thema:
Elektronischer Zustelldienst
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Wie viel kostet die online Aktivierung?
beantwortet am 19.06.2019
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Was versteht man unter „Dualer Zustellung“?
beantwortet am 19.06.2019
Unter dualer Zustellung versteht man das Versenden von Dokumenten oder vertraulichen
Schriftstücken, wahlweise physisch oder elektronisch, über EIN System!
Durch duale Zustellung können Produktion, Versand und Postaufgabe von Dokumenten ausgelagert und damit Kosten deutliche gesenkt werden.
Jedes Dokument wird an die BriefButler Software übergeben. Diese signiert und versendet das Dokument elektronisch. Sollte der Empfänger auf elektronischem Weg nicht erreichbar sein, wird das Dokument im Output Center ausgedruckt, automatisch kuvertiert und per Post zugestellt.
Duale Zustellung vereint die Vorteile von elektronischem Dokumentenversand per Maus- Klick und Druck-Outsourcing.
Weitere Informationen zum Thema:
Versenden von elektronischen Sendungen
Weitere Informationen zum Thema:
Versenden von elektronischen Sendungen
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Wie viel kostet ein elektronisches Einschreiben?
beantwortet am 21.06.2019
Das elektronische Porto für den Versand beträgt je registeredMail 0,55 Euro (inkl. USt). Im Vergleich dazu beträgt das physische Porto für einen eigenhändigen, eingeschriebenen Brief (20g) rd. 5 Euro.
Weitere Informationen zum Thema:
Versenden von elektronischen Sendungen
Weitere Informationen zum Thema:
Versenden von elektronischen Sendungen
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Was ist bei vorübergehender Abwesenheit zu tun?
beantwortet am 29.08.2019
Wie bei der konventionellen Zustellung sieht das Gesetz vor, dass die vorübergehende Abwesenheit (z.B. Krankenhausaufenthalt, Urlaub etc.) elektronisch beim Zustelldienst gemeldet werden kann. Während dieser Zeit werden keine elektronischen Sendungen, zugestellt.
Weitere Informationen zum Thema:
Elektronischer Zustelldienst
Weitere Informationen zum Thema:
Elektronischer Zustelldienst
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Kann man wirklich mit nur einem Klick alles verschicken?
beantwortet am 08.08.2019
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Welche Dateiformate sind zulässig?
beantwortet am 29.08.2019
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Wie viel kostet ein elektronisches Einschreiben?
beantwortet am 29.08.2019
Privatperson: Der Einzelversand eingeschriebener elektronischer Briefe von Privatpersonen ist bis zu 10 Schriftstücken/pro Monat kostenlos.
Unternehmen, Verein, Verwaltung: Das elektronische Porto für den eingeschriebenen Versand eines Dokuments beträgt grundsätzlich 0,44 EURO (exkl. USt.). Der Preis ist abhängig von Anzahl und Zustellqualität der zu versendenden Schriftstücke.
Weitere Informationen zum Thema:
Versenden von elektronischen Sendungen
Weitere Informationen zum Thema:
Versenden von elektronischen Sendungen
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Wie kann ich RegisteredMails empfangen?
beantwortet am 29.08.2019
Für den Empfang von RegisteredMails ist nur die Bekanntgabe Ihrer persönlichen Daten sowie die von Ihnen gewünschte elektronische Benachrichtigungsadresse (E-Mailadresse) erforderlich.
Weitere Informationen zum Thema:
Empfangen von elektronischen Dokumenten
Weitere Informationen zum Thema:
Empfangen von elektronischen Dokumenten
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Wie wird nachgewiesen, dass das Schriftstück versendet wurde?
beantwortet am 29.08.2019
Beim Elektronischer Versand für Privatpersonen - kostenlos
Nachdem Sie Ihr Dokument mit dem BriefButler versendet haben, erhalten Sie dafür eine Aufgabebestätigung und der Empfänger eine E-Mail-Benachrichtigung zur elektronischen Abholung Ihres Schreibens.
Hat der Empfänger Ihr Schreiben abgeholt, erhalten Sie eine Zustellbestätigung an Ihre registrierte E-Mail-Adresse.
Versenden an Behörden und Firmen
Österreich:
Empfänger die über elektronische Postfächer verfügen, werden automatisch direkt adressiert.
Bei Behörden erfolgt die Auswahl der elektronischen Zustelladresse direkt über die Auswahl der jeweiligen Behörde, bei Firmen durch die Eingabe der jeweiligen Firmenbuchnummer.
Diese Zusendungen sind nachweisliche Zusendungen (Einschreiben mit Rückschein).
Hat der Empfänger kein elektronisches Postfach wird mit der Versandart "registeredMail zugestellt" (Einschreiben).
Die Aufgabe- und Abholbestätigungen werden per E-Mail an die Absender Mail-Adresse übermittelt.
Bei der Dualen Zustellung für Unternehmen, Vereine und Verwaltungen
Die duale Zustellung erfolgt analog dem elektronischen Versand, garantiert, aber Ihrem Empfänger, dass kein wichtiges Schreiben versäumt wird. Sollte Ihre Sendung nicht innerhalb von X Tagen elektronisch abgeholt werden, wird diese automatisch auf herkömmlichem Postweg zugestellt.
Dabei wird ein Mail mit einem Link zum Versandstück an den Empfänger übermittelt. Als Versender erhalten Sie eine elektronische Aufgabebestätigung mit Ihrem signierten Poststück als Anlage, ähnlich dem "Einschreiber-Zettel". Durch Klicken auf den Link übernimmt der Empfänger das Versandstück. Damit wird eine elektronische Übernahmebestätigung erzeugt und dem Versender elektronisch übermittelt.
Weitere Informationen zum Thema:
Versenden von elektronischen Sendungen
Weitere Informationen zum Thema:
Versenden von elektronischen Sendungen
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Wie oft kann ein und dieselbe Sendung abgeholt werden?
beantwortet am 29.08.2019
Eine elektronisch zugestellte Sendung kann beliebig oft abgerufen werden. Wenn Sie keiner Verlängerung der Aufbewahrungsfrist zugestimmt haben, werden behördliche Schriftstücke allerdings nach 14 Tagen gelöscht
Inhaltsverzeichnis
Weitere Informationen zum Thema:
Empfangen von elektronischen Dokumenten
Weitere Informationen zum Thema:
Empfangen von elektronischen Dokumenten
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Wie funktioniert das Signieren mit meiner Handy-Signatur?
beantwortet am 29.08.2019
Das Signieren mit Ihrer Handy-Signatur erfolgt in 3 Schritten:
1. Geben Sie Ihre Mobiltelefonnummer und das von Ihnen gewählte Signaturpasswort in die dafür vorgesehenen Felder ein. Klicken Sie im Anschluss auf 'Identifizieren'.
2. Per SMS erhalten Sie einen „Vergleichswert“ zur eindeutigen Identifizierung und einen TAN-Code (Einmalcode, der für fünf Minuten gültig ist).
3. Geben Sie den TAN in das dafür vorgesehene Feld ein und klicken Sie auf 'Signieren'.
Weitere Informationen zum Thema:
Handy-Signatur
Weitere Informationen zum Thema:
Handy-Signatur
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Was für Dokumente können mit dem BriefButler versendet werden?
beantwortet am 29.08.2019
Mit dem BriefButler können folgende Dokumente im PDF-Format versendet werden:
Standardbrief, Einschreiben, Eigenhändig mit Rückschein für Unternehmen - (z.B. Verträge, Ausschreibungs-unterlagen, Rechnungen, Mahnungen, etc.)
Versandstücke werden als "registeredMail" verschickt.
Weitere Informationen zum Thema:
Versenden von elektronischen Sendungen
Weitere Informationen zum Thema:
Versenden von elektronischen Sendungen
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Welche Dateiformate sind zulässig?
beantwortet am 19.06.2019
Es sind ausschließlich PDF Formate zulässig.
Weitere Informationen zum Thema:
Signieren mit der BriefButler
Weitere Informationen zum Thema:
Signieren mit der BriefButler
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Was bringen signierte PDFs?
beantwortet am 29.08.2019
Sie können all das bequem, mittels signiertem PDF erledigen, was Sie derzeit noch per Post verschicken - unabhängig davon, ob es dafür ein Formular gibt oder Sie einen freien Text schreiben. Z.B.: Schadensmeldung an die Versicherung, Vertragskündigungen, Bestellungen, Rechnungen, Angebote, Gutachten, Verträge, Meldungen an Behörden.
Weitere Informationen zum Thema:
Signieren mit der BriefButler
Weitere Informationen zum Thema:
Signieren mit der BriefButler
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Muss ein signiertes PDF akzeptiert werden?
beantwortet am 29.08.2019
Ja. Ein signiertes PDF ist rechtlich genauso "wasserdicht" wie eine Unterschrift auf Papier. Wenn es der Empfänger im Vorhinein nicht explizit ausgeschlossen haben (oder ein anderes Gesetz dagegensteht), sieht das Signaturgesetz keine Möglichkeit vor, signierte PDFs zu verweigern. Erhaltene und geöffnete PDF's, müssen anerkannt werden und dürfen auch aus technischen Gründen nicht abgelehnt werden.
Weitere Informationen zum Thema:
Signieren mit der BriefButler
Weitere Informationen zum Thema:
Signieren mit der BriefButler
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Was ist eine Signaturprüfung?
beantwortet am 29.08.2019
Nur durch eine Prüfung der Signatur lässt sich feststellen, ob ein Dokument tatsächlich gültig signiert ist.
Die einfachste Prüfmöglichkeiten ist die Onlineprüfung der Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde (RTR) auf www.signaturpruefung.gv.at .
Weitere Informationen zum Thema:
Signieren mit der BriefButler
Weitere Informationen zum Thema:
Signieren mit der BriefButler
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein
Was bringen signierte PDFs?
beantwortet am 19.06.2019
Sie können all das bequem, mittels signiertem PDF erledigen, was Sie derzeit noch per Post verschicken - unabhängig davon, ob es dafür ein Formular gibt oder Sie einen freien Text schreiben. Z.B.: Schadensmeldung an die Versicherung, Vertragskündigungen, Bestellungen, Rechnungen, Angebote, Gutachten, Verträge, Meldungen an Behörden.
Weitere Informationen zum Thema:
Signieren mit der BriefButler
Weitere Informationen zum Thema:
Signieren mit der BriefButler
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Ja
Nein